Der rheinland-pfälzische Landtag hat sich in den letzten Wochen mehrfach mit Anträgen zur Einführung einer verpflichtenden Röntgenuntersuchung zur Altersfeststellung junger Geflüchteter beschäftigt. Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz, der Arbeitskreis Asyl - Flüchtlingsrat RLP und der Initiativausschuss für Migrationspolitik sprechen sich klar gegen diese Form der Altersfeststellung aus:
Röntgenuntersuchungen bieten keine mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit korrekte Altersfeststellung. Die Beweiskraft für eine Volljährigkeit ist also nicht gegeben.
Der Gesetzgeber hat schon heute eine Regelung getroffen, die es den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe nach § 42 SGB VIII ermöglicht, im Bedarfsfall alle Verfahren zur Altersbestimmung anzuwenden. Die Jugendämter kommen dieser Aufgabe verantwortlich und mit hoher Fachlichkeit nach.
Eine professionelle Inaugenscheinnahme durch die Jugendämter, die alle relevanten - auch nicht-medizinischen - Faktoren berücksichtigt, entspricht den ethischen und kinderrechtlichen Standards einer demokratischen und humanen Gesellschaft. Eine Röntgenuntersuchung ohne eindeutige medizinische Indikation stellt den Straftatbestand der Körperverletzung dar (siehe dazu auch die Ausführungen der zentralen Ethikkommission der Bundesärztekammer vom September 2016).
Die LIGA der Freien Wohlfahrtspflege, der Arbeitskreis Asyl - Flüchtlingsrat RLP und der Initiativausschuss für Migrationspolitik fordern Politik und Medien in Rheinland-Pfalz dazu auf, zu einer an Fakten orientierten Diskussion zurückzukehren. Altersfeststellung ist kein Mittel der Kriminalprävention.
"Junge geflüchtete Menschen, auch wenn sie bereits das 18. Lebensjahr erreicht haben, benötigen angemessene Begleitung, damit sie gut in unserer Gesellschaft ankommen können und echte Perspektiven erhalten. Dorthin sollten Energie und Finanzen fließen, anstatt sich in fachlich fragwürdigen Debatten zu verkämpfen.", fordert der Vorsitzende der LIGA der Freien Wohlfahrtspflege in Rheinland-Pfalz, Hans-Jürgen Eberhardt.
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